Presse: Führende Köpfe diskutierten u.a zum „Bestseller-Paragrafen“, Leistungsschutz- und Urhebervertragsrecht
Urhebervertrags- und Vergütungsrecht europaweit nach deutschem Vorbild +++ Stärkere Ausgestaltung des „Bestseller-Paragrafen“ +++ Neue und weiterreichende Auskunftsverpflichtung über Einnahmen in der Verwertungskette +++ Leistungsschutzrecht: Ähnliche Fragen wie im deutschen Recht
Am 08.04.2019 diskutierten beim 4. Kongress Urheberrechtspolitik 2019 in Berlin namhafte Urheberrechtsexpert_innen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft aktuelle Entwicklungen der Urheberrechtspolitik in Deutschland und Europa. Im Fokus stand dabei die am 15.04.2019 im EU-Ministerrat zur Abstimmung stehende EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie). In Panels und Vorträgen wurden darüber hinaus zu erwartende Neuerungen für die Kreativbranche herausgearbeitet.
Die DSM-Richtlinie sorgt derzeit wegen ihres Art. 17 (ehemals Art. 13) für Gesprächsstoff. Portale wie YouTube müssen danach für von Nutzern unerlaubt hochgeladene urheberrechtlich geschützte Inhalte entweder eine Lizenz erwerben oder nach Aufforderung sicherstellen, dass der Inhalt dauerhaft entfernt bleibt. Die Redner_innen waren sich einig, dass die detaillierte Regelung im neuen Art. 17 bei der Umsetzung in deutsches Recht viele Fragen aufwerfen wird. Die Umsetzung in Deutschland muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen.
Das in Deutschland schon seit vielen Jahren geltende Urhebervertragsrecht und dort insbesondere das Vergütungsrecht wird nun europaweit etabliert werden. Julia Reda (MdEP, Grüne/EFA) fügte jedoch hinzu, dass § 32a des deutschen Urheberrechtsgesetzes, der sogenannte „Bestseller-Paragraf“, durch die DSM-Richtlinie eine stärkere Ausgestaltung erfahren könnte. Hier bleibt abzuwarten, inwiefern der deutsche Gesetzgeber bei diesen urhebervertragsrechtlichen Fragen Anpassungen vornehmen wird.
Eine für die Branche sehr relevante Neuerung dürfte die in Art. 19 der DSM-Richtlinie vorgesehene Auskunftspflicht von Lizenznehmern über jährlich erzielte Einnahmen und die Art der Verwertung sein. Danach würde die im bisherigen deutschen Urheberrecht statuierte Hol- zu einer Bringschuld werden. Die Pflicht zukünftig ohne Aufforderung durch die Urheber jährlich Auskunft zu erteilen, könnte jedoch durch das Ausbleiben harter Sanktionen bei Nichterfüllung aufgeweicht werden.
In Bezug auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger betonte die Europäische Kommission, vertreten durch Dr. Thomas Ewert, dass es eine Freiheit zur Lizensierung gebe. In der Konsequenz bedeutet dies, dass sich das „deutsche Problem“ im Umgang mit marktbeherrschenden Akteuren auf europäischer Ebene fortsetzen wird. In Deutschland wird zum Beispiel darüber gestritten, ob es missbräuchlich sei, wenn sich Google aufgrund seiner Marktmacht kostenfreie Lizenzen einräumen lässt.
Als einziges unabhängiges Forum ist der in regelmäßigen Abständen stattfindende Kongress Urheberrechtspolitik des Erich Pommer Instituts fester Termin auf der urheberrechtspolitischen Agenda. Durch den Diskurs zwischen Urhebern_innen, Verwertern, Plattformen und Netzaktivistin_innen und politischen Akteuren wird der urheberrechtspolitische Prozess begleitet und neue Impulse für eine Entwicklung im digitalen Zeitalter gesetzt. Der Kongress findet in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg und der Senatskanzlei Berlin statt und wird vom Medienboard Berlin-Brandenburg gefördert.
Den 4. Kongress Urheberrechtspolitik 2019 moderierten Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M. (Rechtsanwalt und Juristischer Direktor des Erich Pommer Instituts) und Katharina Domnick, LL.M. (Rechtsanwältin).
Eröffnet wurde der Kongress mit einer Keynote zum „Status Quo im europäischen Urheberrecht“ durch Dr. Thomas Ewert, Rechts- und Verwaltungsrat im Urheberrechtsreferat der Europäischen Kommission.
Rück- und Ausblicke auf die parlamentarische Auseinandersetzung in Europa erhielt das Publikum aus der aufschlussreichen Keynote von Julia Reda (MdEP, Grüne/EFA).
Im Panel „Forderungen gesellschaftlicher Gruppen an den deutschen Gesetzgeber“ präsentierten Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt, Publizist, iRights.Lab, Dr. Georg Nolte, Senior Legal Counsel – Copyright & Litigation Google Germany, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher Initiative Urheberrecht, und Christian Sommer, Country Representative Germany, Motion Picture Association (MPA), die Anliegen ihrer Interessengruppen.
Aktuelle Entwicklungen des europäischen Urheberrechts und daraus entstehende Anforderungen an die nationalen Rechtsordnungen diskutierten im Panel „Parlamentarische Kontroversen in Europa und Deutschland“ Dr. Thomas Ewert, Rechts- und Verwaltungsrat im Urheberrechtsreferat der Europäischen Kommission, Julia Reda, MdEP, Grüne/EFA, und Prof. Dr. Ronny Hauck, Humboldt-Universität zu Berlin.
Eine Veranstaltung des Erich Pommer Instituts in Kooperation mit der Senatskanzlei Berlin und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie Brandenburg. Gefördert durch das Medienboard Berlin-Brandenburg
Kooperationspartner: ALEX Berlin und Medienanstalt Berlin-Brandenburg
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