FAQ- Frequently Asked Questions

FAQ- Frequently Asked Questions

Um Ihnen die Bewerbung zu erleichtern, haben wir einige Fragen zusammengestellt.

Ist eine Teilnahme im Tandem zwingend erforderlich oder kann ich auch alleine teilnehmen?

  • Eine Teilnahme im Tandem wird favorisiert, aber ist nicht obligatorisch. Die Teilnahmegebühr bleibt dieselbe, egal ob eine Einzelperson oder ein Tandem teilnimmt.


Kann ich teilnehmen, wenn ich keinen Angestellt*innenstatus habe, bzw. Freiberufler*in bin?

  • Eine Festanstellung ist Voraussetzung für eine Teilnahme.


Wie viele Teilnehmer*innen werden zu dem Programm zugelassen?

  • Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist auf 15 Unternehmen (15 Frauen + 15 HR-ler*innen) pro Workshop begrenzt.


Wann kommen die Zusagen zur Teilnahme?

  • Eine Zu- bzw. Absage zum Programm wird spätestens Ende November erfolgen.


Was benötige ich, um mich zu bewerben?

  • Benötigte Informationen, die im Bewerbungsformular abgefragt werden:

Kontaktinformationen des Ansprechpartners für die Bewerbung und Informationen zum Unternehmen (Adresse, URL, Branche, Unternehmensgröße, KMU-Zuordnung)

Informationen zur Geschäftsführung

Motivation Ihrer Bewerbung (Multiple Choice)

Informationen zur Teilnehmerin des Programms (Kontaktdaten, kurzer Lebenslauf)

Informationen zur/zum HR-Verantwortlichen (Kontaktdaten, kurzer Lebenslauf)


Wann findet der erste Workshop statt?

  • Der erste Workshop findet im Januar (Mittwoch, Donnerstag und Freitag) statt.


Muss ich an allen Workshops 1-4 teilnehmen?

  • Die Frau* nimmt ausschließlich an den Workshops 1-3 und die/der Entscheidungsträger*in ausschließlich an Workshop 4 statt. Eine Teilnahme an den Workshops ist erwünscht, aber nicht obligatorisch. Mindestens 1 Workshop muss besucht werden.


Wer nimmt an welchen Workshops teil?

  • Eine Frau* aus dem Unternehmen im Tandem mit einer Person mit Personalverantwortung (dies kann auch die Geschäftsführung sein). Eine Aufteilung auf die Workshops 1-3, bzw. 4 kann intern abgestimmt werden.


Für die teilnehmende Frau* sind die Workshops 1-3 vorgesehen:

1. Workshop: Transformational Leadership (à 3 Tage, jeweils ganztägig, 8 Std.)

2. Workshop: Kommunikation / Selbstmarketing/ Netzwerke​​​​​​​ (à 3 Tage, jeweils ganztägig, 8 Std.)

3. Workshop: Innovations- und Changemanagement (à 3 Tage, jeweils ganztägig, 8 Std.)


Für die Person mit Personalverantwortung ist der 4. Workshop „Gleichstellungsmanagement/ Transfer ins Unternehmen“ (à 2 Tage, jeweils ganztägig, 8 Std.) vorgesehen.


Darf ich mir die Termine für Einzelcoachings selber terminieren?

  • Die Termine werden individuell mit einer Coachin vereinbart.


Finden die Workshops online oder in Präsenz statt?

  • Je nach Pandemiegeschehen finden die Workshops online oder in Präsenz statt. Der erste Workshop „Transformational Leadership“ wird aller Voraussicht nach online durchgeführt.


Muss mein Arbeitgeber zur Teilnahme einwilligen?

  • Ja, der Arbeitgeber, bzw. das Unternehmen muss die Teilnahme bewilligen und die Teilnehmer zur Maßnahme entsenden.


Kann ich die Gebühr anstelle meines Arbeitgebers bezahlen?

  • Die Gebühr muss in der Regel vom Betrieb bezahlt werden.


Wonach richtet sich die Höhe der Teilnahmegebühr?

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des !Mutter!- Unternehmens. D.h. das übergestellte Unternehmen wird dafür betrachtet.


Kleine und Kleinstunternehmen = weniger als 50 Beschäftigte und max. 10 Mio. Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme

Gebühr: 750 EUR


Mittlere Unternehmen = weniger als 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme

Gebühr: 1.200 EUR


Große Unternehmen: mehr als 249 Beschäftigte und mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. EUR Bilanzsumme

Gebühr: 2.900 EUR


Kann man auch teilnehmen, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist?

  • Nein, die Förderung ist ausschließlich für deutsche Unternehmen vorgesehen.


Kann ich teilnehmen, wenn ich in Elternzeit bin?

  • Nein, die Förderung greift ausschließlich bei aktiven Beschäftigungsverhältnissen.


Welche Position muss ich im Unternehmen mindestens besetzen, um teilnehmen zu dürfen?

  • Mindestens muss eine leitende Position der teilnehmenden Frau* vorgewiesen werden. Dies kann eine Teamleitung oder andere führende Position sein. Beispiele:

Intendantinnen, Dramaturginnen, Direktorinnen, Technikerinnen, Verwaltungsleiterinnen, Teamleiterinnen, Projektleiterinnen, höhere Verwaltungsposten und Positionen im Marketing-und PR-Bereich, künstlerische Betriebsdirektorin/ Leiterin Development, Leiterin Betriebsbüro, etc.




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