KOMPASS.Media

KOMPASS.Media

Förderung von Weiterbildungen für Soloselbstständige in der Film- und Medienbranche

WAS ist KOMPASS?

Kompass ist ein ESF-Plus-Programm, das durch das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert wird. Über Kompass können sich Soloselbstständige und Freiberufler*innen eine individuelle Weiterbildung und Qualifizierung fördern lassen.

Das Ziel der Weiterbidlung sollte die Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells sein.


Förderbedingungen:

  1. Wohnsitz und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
  2. Tätigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 % der Einkünfte) --> Nachweis durch den letzten Steuerbescheid
  3. Max. 1 Person in Vollzeit angestellt (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)
  4. Seit mind. 2 Jahren selbstständig am Markt (gemäß Gründungsdatum)
  5. Keine Überschreitung des Höchstbetrags für Beihilfen (De-minimis)
  6. Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von “KOMPASS“ innerhalb der letzten zwölf Monate

GOOD TO KNOW

WIE ist der Förderumfang?

  • Erstattung von 90 % der nachgewiesenen Kosten von bis zu 5.000 €, somit sind 4.500 € Förderung möglich
  • Kostet eine Qualifizierung/Weiterbildung mehr als 5.000 Euro, wird der Fördersatz von 90% nur bis zu der Grenze von 5.000 Euro netto angewendet
  • Darüber hinaus gehende Kosten müssen zu 100 % durch die Solo-Selbstständigen getragen werden

WAS muss der Weiterbildungsträger nachweisen?

--> Qualifizierungsanbieter müssen über einen deutschen Firmensitz verfügen.


Zudem müssen sie eine der nachfolgenden Anforderungen (nachweislich) erfüllen:


1. Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (z.B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozial-gesetzbuch/Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeits-förderung, Bildungsurlaubsgesetz)


ODER


2. Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell:
• AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung bzw.
• AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
• BQM Bildungs-Qualitäts-Management
• BW-GS Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung (BW)
• DVWO Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V.
• EFQM European Foundation for Quality Management
• GAB Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung
• GS-Verb. WB Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V.

+ show more

• Hess GS Verein Weiterbildung Hessen e.V.
• HH-Prüfs. Weiterbildung Hamburg e.V.
• ISO 19796-1 International Organization for Standardization (ISO)
• ISO 29990 International Organization for Standardization (ISO)
• ISO 9001 International Organization for Standardization (ISO)
• LQW Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung
• QES-plus Qualitätsentwicklungssystem QESplus
• QVB Qualitätsentwicklung im Verbund von Bildungseinrichtungen
• W-Kreis Wuppertaler Kreis e.V.
• ZAW-GS Zentralverband Aus- und Weiterbildung in (MV) e.V.
• ZFU-Zulassung)


ODER


3. Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots durch:
• Lehrqualifikation: Die Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung für die Maßnahme befähigt. Die Befähigung kann u. a. nachgewiesen werden durch (Arbeits-)Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge, Veröffentlichungen
• Kursplanung: Für die Kurse wurden Inhalt, Lernziel, Arbeitsformen, Termin, Ort, Dauer, Kosten und Eingangsvoraussetzung geplant und bekannt gegeben. Nachweisdokumente sind u.a. Kursprogramme, Kursunterlagen oder Lehrpläne.
• Evaluation: Es liegen Rückmeldungen zur Maßnahme vor. Eine Überprüfung der Maßnahme findet statt. Nachweis kann auch über Selbstevaluation erbracht werden.

WAS wird gefördert?

  • Die Qualifizierung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe des Schecks abgeschlossen sein
  • Innerhalb von 6 Monaten muss auch ALLES (Teilnahmebescheinigung, usw.) bei der KBS eingereicht werden
  • Sowohl fachliche (Hard Skills) als auch persönliche Kompetenzen (Soft Skills) sind förderfähig
+ show more

WICHTIG: Damit eine Qualifizierung/Weiterbildung förderfähig ist, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein, unabhängig davon, ob es sich um fachliche oder persönliche
Kompetenzen handelt:
1. Die Inhalte der Qualifizierungen/Weiterbildungen müssen im konkreten Einzelfall beruflich relevant sein
2. Es muss begründet davon auszugehen sein, dass die Inhalte beruflich eingesetzt werden

3. Die Maßnahmen muss zur Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und/oder zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des bestehenden Geschäftsmodell beitragen

WANN und WIE lange?

  • Start der Richtlinie ist der 17. Juli 2023. Die Richtlinie tritt am 30. April 2026 außer Kraft
  • letztmalig am 31. Oktober 2025 werden Schecks ausgegeben
  • 2026 werden keine Schecks mehr ausgestellt

WAS wird NICHT gefördert?

  • Einzelunterricht
  • Kurse im Ausland
  • Vollständig in Form von Selbstlernmedien
  • Maßnahmen, die Solo-Selbstständige für eine Tätigkeit in einem anderen Beruf qualifizieren
  • Reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (wie z.B. bei INQA-Coaching)
  • Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungs-schulungen
+ show more
  • Weiterbildungen, die exklusiv vom Hersteller oder in seinem Auftrag durchgeführt werden, und dem Verkauf spezifischer Produkte dienen (Produkt-/Herstellerschulungen)
  • Nicht förderfähig sind Qualifizierungen/Weiterbildungen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, der Kunst und Kultur sowie Sprachunterricht, u.a.:


  1.  Bewegung (z.B. Pilates, Rückentrainings, Lauftrainings, Tauchkurse, Reitkurse, Schwimmkurse, Kletter- und Wanderkurse)
  2.  Ernährung (z.B. Ernährungsberatungskurse, Diabetes-Präventionskurse)
  3.  Entspannung und Erholung (z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Yoga, Qigong, Wellness-Angebote, Meditation, Schweigeseminare, Achtsamkeits- und Resilienzkurse, Naturerlebnisse wie Waldbaden oder vogelkundliche Kurse)
  4.  Kunst und Kultur (z.B. Kurse im Bereich Malerei, Gesangs- oder Instrumentalunterricht)
  5.  Sprache (z.B. Erlernen von Mutter- und Fremdsprachen in Wort und Schrift)


--> Ausgenommen hiervon sind fachliche Qualifizierungen/Weiterbildungen (z.B. Yoga-Weiterbildung für Yogalehrer*innen, fachliche Erweiterung für Dolmetscher*innen oder Musiklehrer*innen oder Ernährungsberater*innen)

--> Berufssprachkurse, z.B. Business English oder Englisch für Verhandlungen für die Arbeit in einem englischsprachigen Arbeitsumfeld oder ähnliche berufsbezogene Sprachkurse. Durch Kurstitel und -inhalte muss klar ersichtlich sein, dass der Sprachkurs berufsbezogen ist. Ein allgemeiner Sprachkurs egal welcher Niveaustufe (A1-C2) ist nicht förderfähig.

die 6 Schritte zur Weiterbildung für die Solos

Nehmt gerne Kontakt zu uns auf

Vereinbart hier einen Beratungstermin
 
oder ruft hier an: +49 (0) 331 76 99 15 01

Hilfe bei Z-EU-S Problemen: +49 (0) 355-355486999

Please wait